Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Login-IT GmbH & Co.KG

Allgemeiner Teil

§ 1 Geltungsbereich

1. Den Leistungen der Login-IT GmbH & Co. KG (im nachfolgenden Login-IT genannt) liegen die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zugrunde.

2. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen werden auch ohne ausdrücklichen Widerspruch selbst im Falle der Vertragserfüllung durch Login-IT nicht Vertragsbestandteil.

3. Soweit Login-IT besondere Vertragsbedingungen verwendet und einbezieht, gelten die nachfolgenden Bedingungen ergänzend.

§ 2 Vertragsschluss

1. Angebote sind freibleibend. Aufträge werden mit ihrer schriftlichen Bestätigung zu den nachstehenden Bedingungen angenommen. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.

2. Login-IT behält sich vor, von den Angebotsunterlagen geringfügig abzuweichen, sofern dieses aufgrund rechtlicher oder technischer Normen zwingend erforderlich ist, und soweit die Brauchbarkeit der von Login-IT erbrachten Leistung für den Auftraggeber dadurch nicht beeinträchtigt wird. Login-IT wird den Auftraggeber hierauf hinweisen.

§ 3 Vertragsgegenstand

1. Der Vertragsgegenstand ergibt sich aus der vor Vertragsabschluss vereinbarten Leistungsbeschreibung.

2. Soweit diese Leistungsbeschreibung durch Login-IT erfolgt, beruht sie auf den Angaben des Auftraggebers.

3. Der Auftraggeber erteilt Login-IT die dazu notwendigen Informationen über den Ist-Zustand, die vorgesehenen Anwendungsgebiete, über verfahrenstechnische Ziele und Prioritäten und über alle sonstigen in seiner Sphäre liegenden Vorgaben. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Mehrkosten zu tragen, die aufgrund der Unrichtigkeit einer dieser Informationen entstehen.

Insbesondere verpflichtet sich der Auftraggeber notwendige Hard- und Software sowie technische Dokumentationen vor Durchführung der Leistung seitens Login-IT Login-IT schriftlich zur Verfügung zu stellen. Können die technischen Dokumentationen nur von einem Kunden des Auftraggebers zur Verfügung gestellt werden und soll Login-IT ihre Leistungen beim Kunden des Auftraggebers erbringen, so hat der Auftraggeber gegenüber Login-IT sicherzustellen, dass die Informationen rechtzeitig vom Kunden des Auftraggebers an Login-IT weitergeleitet werden. Die Informationspflicht seitens des Auftraggebers umfasst auch eventuell bestehende Standards des Auftraggebers / Kunden des Auftraggebers für die Installation von Soft- und Hardware.

4. Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle wesentlichen Erfahrungen und Kenntnisse, die er und etwaige Subunternehmer während der Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen erwerben, auf deren Bedeutung für die vertraglichen Leistungen hin zu prüfen und – soweit von Bedeutung – unverzüglich schriftlich Login-IT mitzuteilen.

5. Login-IT ist berechtigt, mit der Erfüllung ihrer Vertragspflichten Dritte zu beauftragen.

6. Der Auftraggeber ist verpflichtet, bei sich bzw., wenn die Leistungen von Login-IT beim Kunden des Auftraggebers erbracht werden sollen, bei seinem Kunden eine valide Datensicherung unmittelbar vor der Login-IT-Tätigkeit an den betroffenen Rechnern durchzuführen. Schäden aufgrund einer unterlassenen Datensicherung hat der Auftraggeber zu tragen.

§ 4 Änderungsverlangen

1. Der Auftraggeber trägt dafür Sorge, dass die für ihn gegenüber Login-IT im Zusammenhang mit der Durchführung des Auftrages auftretenden Personen die erforderliche Vertretungsmacht haben. Zur Durchführung des Auftrages in diesem Sinne gehört auch die Beauftragung der Login-IT mit Änderungen im Rahmen eines bereits erteilten Auftrags.

2. Wird der Auftrag nach Aufwand abgerechnet, kann der Auftraggeber jederzeit Auftragsänderungen verlangen. Zur Annahme des Änderungsverlangens ist Login-IT nur im Rahmen seiner betrieblichen Möglichkeiten verpflichtet. Im Falle der Auftragsannahme durch Login-IT verlieren frühere Kostenvoranschläge und Zeitpläne ihre Verbindlichkeit, auch wenn sie nicht durch revidierte Kostenvoranschläge und Zeitpläne ersetzt werden. Auf Verlangen und auf Kosten des Auftraggebers wird Login-IT jedoch angepasste Kostenvoranschläge und Zeitpläne vorlegen.

3. Wird der Auftrag nach Festpreisen abgerechnet, so sind alle im ursprünglichen Angebot von Login-IT enthaltenen Positionen durch die vereinbarte Vergütung abgegolten. Darüber hinaus durchgeführte Arbeiten werden nach Aufwand zu den Sätzen verrechnet, die zum Zeitpunkt der betreffenden Aufträge aktuell sind. Diese Sätze sind den allgemeinen Preislisten von Login-IT zu entnehmen. Hilfsweise werden die Arbeiten entsprechend den allgemeinen Preislisten abgerechnet, die zum Zeitpunkt der Erteilung des Hauptauftrages galten.

Login-IT ist nach eigener Wahl berechtigt, solche Zusatzarbeiten entweder unabhängig von einer eventuellen Gesamtentgegennahme mit ihrer Fertigstellung in Rechnung zu stellen oder ihre Durchführung von der Erbringung angemessener Vorschüsse abhängig zu machen.

4. Erkennt Login-IT während der Durchführung des Auftrags, dass dieser im Hinblick auf die mittlerweile herausgearbeiteten Tatsachen und Anforderungen modifiziert werden muss, wird sie den Auftraggeber hierauf hinweisen und ihm einen Änderungsvorschlag unterbreiten. Der Auftraggeber ist verpflichtet, zu diesem Vorschlag unverzüglich Stellung zu nehmen. Soweit das Änderungserfordernis nicht auf einer Tatsache oder Anforderung aus der Sphäre von Login-IT beruht, erklärt der Auftraggeber mit seinem Einverständnis zur Änderung gleichzeitig seine Bereitschaft, die daraus entstehenden erforderlichen Mehrkosten zu übernehmen.

5. Wird der Auftrag nach Festpreisen abgerechnet, ist Login-IT berechtigt, ein Änderungsverlangen des Auftraggebers bezüglich des ursprünglich erteilten Auftrags abzulehnen. Ist Login-IT bereit, ein solches Änderungsverlangen zu berücksichtigen, teilt Login-IT dem Auftraggeber den Umfang der erforderlichen Änderung mit. Der Auftraggeber ist verpflichtet, zu dieser Mitteilung unverzüglich Stellung zu nehmen. Mit seinem Einverständnis zum Änderungsumfang erklärt der Auftraggeber gleichzeitig seine Bereitschaft, die aus der Änderung entstehenden erforderlichen Mehrkosten zu übernehmen.

§ 5 Erfüllung

1. Eine Leistungszeit ist nur dann verbindlich, wenn sie als verbindlich bezeichnet wurde. Login-IT ist zu Teilleistungen berechtigt, diese sind vom Kunden anzunehmen.

2. Bei notwendigen Änderungen des Auftrags oder Änderungen aufgrund eines entsprechenden Verlangens des Auftraggebers verlängert sich die Leistungszeit um die zur Ausführung der Änderung erforderliche Zahl der Tage.

3. Die Frist zur Erfüllung verlängert sich – auch innerhalb eines Verzuges – angemessen bei Eintritt höherer Gewalt und allen unvorhersehbaren Hindernissen, die außerhalb des Willens und des rechtlichen Einflusses von Login-IT liegen, soweit die Vertragserfüllung für Login-IT auf Grund solcher Hindernisse vorübergehend unmöglich oder unzumutbar ist. Dies gilt auch dann, wenn diese Hindernisse aus derartigen Gründen beim Vorlieferanten/Subunternehmer der Login-IT eintreten.

§ 6 Zahlungsbedingungen, Preise

1. Die Leistungen werden – soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart – zu den am Tage des Vertragsschlusses gültigen Preisen ausgeführt. Die Preise im Angebot sind Nettopreise (ohne MwSt.)

2. Besorgt Login-IT auf eigene Rechnung für die Projektdurchführung von Dritten Unterlagen, technische Hilfsstoffe, Bauteile oder sonstigen Sachen, die in das Eigentum des Auftraggebers übergehen sollen, so ist Login-IT – wenn nichts anderes vereinbart ist – berechtigt, vor Auftragsvergabe an den Dritten vom Auftraggeber einen Vorschuss bzgl. der Login-IT hierdurch entstehenden Kosten zu verlangen.

3. Haben die Parteien im Anwendungsbereich der HOAI keine schriftliche Honorarvereinbarung getroffen, so schuldet der Auftraggeber mindestens gem. § 4 Abs. 4 HOAI für Leistungen der Login-IT die Zahlung eines Betrages in Höhe des jeweiligen Mindestsatzes.

4. Zahlungen sind innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.

5. Bei Zahlungsverzug ist Login-IT berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu erheben. Ein darüber hinausgehender Schaden bleibt unberührt.

6. Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug, so werden sämtliche Forderungen zur Zahlung fällig. Dies gilt auch bei einer wesentlichen Vermögensverschlechterung und bei Zahlungseinstellung des Auftraggebers.

7. Die Annahme von Schecks und Wechseln erfolgt nur aufgrund gesonderter Vereinbarung und nur erfüllungshalber, Spesen gehen zu Lasten des Auftraggebers.

§ 7 Geistige Rechte

Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, erlangt der Auftraggeber bzw. der Kunde des Auftraggebers an den Leistungen von Login-IT ein einfaches, nicht ausschließliches, beschränktes Nutzungsrecht. Im übrigen verbleiben die geistigen Rechte bei Login-IT.

Die Nutzung von Login-IT im Rahmen des Auftragsverhältnisses erstellter oder zur Verfügung gestellter Programme der elektronischen Datenverarbeitung sowie das Design und die Methoden der Problemlösung unterliegen neben den gesetzlichen folgenden Beschränkungen:

1. Das Programm darf zu einem Zeitpunkt immer nur in eine Zentraleinheit geladen werden. Die Nutzung im Netz ist nur aufgrund einer eigenen ausdrücklichen Lizenz zulässig. Soweit kein technischer Kopierschutz entgegensteht, ist der Auftraggeber bzw. sein Kunde berechtigt, eine Sicherungskopie des Programmträgers zu erstellen. Weitere Vervielfältigungen sind unzulässig.

2. Das Nutzungsrecht berechtigt nicht, das Programm Dritten zu verleihen oder zu vermieten. Es darf auch nicht Gegenstand von Rechtsgeschäften sein, die zu einem vergleichbaren wirtschaftlichen Ergebnis führen, wie z. B. Verkauf von Rückkaufsoptionen. Eine Bearbeitung der Programme, insbesondere das Deassemblieren oder Debuggen sowie die Verwendung eines Teils des Programmcodes ist unzulässig.

Ansonsten ist der Auftraggeber zur Weitergabe der ihm im Rahmen des Vertrages eingeräumten geistigen Rechte und entsprechender Unterlagen oder Datenträger nur berechtigt, soweit dies der Vertragszweck erfordert.

3. Die vorstehenden Beschränkungen gelten auch bei der Übertragung an Wiederverkäufer oder an andere Nutzer. Der Auftraggeber wird dafür Sorge tragen, dass Wiederverkäufer den Umfang der Rechtseinräumung kennen und die Einhaltung vorstehender Beschränkungen im Verkehr mit ihren Abnehmern wirksam in ihrer Auftragsgestaltung durchsetzen und sie als Endnutzer wirksam vertraglich übernehmen.

4. Die Übertragung der Nutzungsrechte an Dritte ist nur zulässig unter Verzicht auf die Nutzungsrechte und unter Einverständnis des Rechtserwerbers mit den vereinbarten Überlassungsbedingungen.

§ 8 Eigentumsvorbehalt

1. Login-IT behält sich die Einräumung der im Rahmen des Vertrages zu erbringenden geistigen Rechte und das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsbeziehung vor (Kontokorrentvorbehalt).

2. Der Auftraggeber ist zur Weiterveräußerung von Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang berechtigt. Der Auftraggeber tritt Login-IT bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. Login-IT nimmt diese Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Auftraggeber zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Login-IT behält sich vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät. Die Weiterlizenzierung geistiger Rechte an Dritte ist hiervon nicht erfasst, diese ist nur bei ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung durch Login-IT möglich. Die Sicherungsübereignung und Verpfändung der Vorbehaltsware ist nicht gestattet. Verfügungen Dritter, insbesondere Pfändungen und Abtretungen, sind Login-IT unverzüglich unter Übergabe der für eine Intervention erforderlichen Unterlagen mitzuteilen.

3. Im Falle eines Zahlungsverzuges oder zu erwartender Zahlungseinstellung sowie bei Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Auftraggebers ist Login-IT berechtigt, die sich noch in seinem Besitz befindliche Vorbehaltsware abzuholen. Der Auftraggeber hat den zur Abholung der Unterlagen und Datenträger sowie sonstiger Vorbehaltsware ermächtigten Mitarbeitern von Login-IT den Zutritt zu den Geschäftsräumen während der Bürozeiten auch ohne vorherige Anmeldung zu gestatten.

4. Die Sicherheiten (Vorbehaltseigentum, abgetretene Forderungen u.ä.) werden auf Anforderung des Auftraggebers insoweit freigegeben, als der Wert der Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt. Bei der Ermittlung des Wertes ist grundsätzlich der jeweilige Einkaufspreis der Vorbehaltsware anzusetzen. Der realisierbare Wert kann aber unter Berücksichtigung des Einzelfalls auch in anderer Weise ermittelt werden.

§ 9 Abnahme, Gefahrübergang bei Lieferung

1. Der Auftraggeber hat unverzüglich zu prüfen, ob die von Login-IT erbrachten Leistungen im wesentlichen den vertraglich vorgesehenen Anforderungen entsprechen.

2. Liegen keine oder nur unwesentliche Abweichungen vor, hat der Auftraggeber unverzüglich schriftlich gegenüber Login-IT die Abnahme zu erklären, sofern eine Sache geschuldet ist. Kommt der Auftraggeber dieser Verpflichtung innerhalb von 10 Tagen nach Übergabe nicht nach, gilt das Arbeitsergebnis als abgenommen. Gleiches gilt bei vorbehaltloser Ingebrauchnahme des Arbeitsergebnisses. Die Verweigerung der Abnahme hat schriftlich unter Angabe von Gründen zu erfolgen. Login-IT wird den Auftraggeber auf die Frist und die Folgen bei Übergabe hinweisen.

3. Ergibt die Prüfung, dass unwesentliche Abweichungen von den vertraglich festgelegten Anforderungen vorliegen, hat der Auftraggeber diese Mängel in der schriftlichen Abnahmeerklärung fest zu halten.

4. Bei Lieferungen geht die Gefahr spätestens mit der Absendung des Vertragsgegenstandes auf den Auftraggeber über, auch dann, wenn Login-IT die Anlieferung und das Aufstellen des Lieferungsgegenstandes übernommen hat. Angelieferte Gegenstände sind vom Auftraggeber unbeschadet seiner Gewährleistungsrechte selbst dann entgegenzunehmen, wenn Mängel, die die Funktionstauglichkeit nicht vollkommen ausschließen, vorliegen.

§ 10 Gewährleistung

Für den Fall des Vorliegens von Kauf- oder Werkverträgen leistet Login-IT Gewähr wie folgt, soweit in Teil B dieser Bedingungen oder individualvertraglich nichts anderes geregelt ist.

1. Allgemein

10.1.1 Die Gewährleistungsrechte des Auftraggebers setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Ist eine gemeinsame Abnahme vereinbart und durchgeführt worden, so ist eine nachträgliche Rüge bezüglich Mängel, die bei Abnahme hätten festgestellt werden können, ausgeschlossen.

10.1.2 Durch seitens des Auftraggebers oder Dritten vorgenommene Arbeiten wird die Haftung seitens Login-IT aufgehoben. Eine Mängelhaftung besteht weiterhin nicht bei Schäden auf Grund fehlerhafter Montage, wenn diese nicht durch Login-IT ausgeführt wurden.

10.1.3 Sämtliche Kosten der Gewährleistungsmaßnahmen hat der Auftraggeber zu tragen, wenn sich seine Mängelrüge als nicht berechtigt herausstellt. Der Auftraggeber ist zur Mitwirkung bei der Fehleranalyse verpflichtet. Insbesondere hat er von Login-IT bereitgestellte, dem Auftraggeber zumutbare Testverfahren durchzuführen und deren Ergebnisse mitzuteilen.

10.1.4 Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Auftraggebers, gleich aus welchen Rechtsgründen, ausgeschlossen. Login-IT haftet deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind; insbesondere haftet Login-IT nicht für den entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Auftraggebers.

Vorstehender Haftungsausschluss gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder arglistiger Täuschung beruht, ferner dann nicht, wenn eine Garantie für die Beschaffenheit schriftlich übernommen wurde.

10.1.5 Gewährleistungsansprüche verjähren innerhalb eines Jahres ab Ablieferung bzw. Abnahme soweit der Auftraggeber Unternehmer ist.

2. Kaufvertrag

10.2.1 Soweit ein von Login-IT zu vertretender Mangel der Ware vorliegt, ist Login-IT nach ihrer Wahl zur Mängelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung, auch bezüglich von Teilen des Liefergegenstandes, berechtigt. Bei nur geringfügigen Mängeln oder anderen geringfügigen Vertragsverletzungen ist der Rücktritt ausgeschlossen.

10.2.2 Ist Login-IT zur Mängelbeseitigung / Ersatzlieferung nicht bereit oder nicht in der Lage, oder schlägt die Mängelbeseitigung / Ersatzlieferung in sonstiger Weise fehl, ist der Auftraggeber nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine Minderung des Kaufpreises zu verlangen.

3. Werkvertrag

10.3.1 Soweit ein von Login-IT zu vertretender Mangel der Werkleistung vorliegt, ist Login-IT nach ihrer Wahl zur Nachbesserung oder Neuherstellung, auch bezüglich von Teilen des Werkgegenstandes, berechtigt.

10.3.2 Ist Login-IT zur Mangelbeseitigung / Neuherstellung nicht bereit oder nicht in der Lage, schlägt die Mangelbeseitigung / Neuherstellung in sonstiger Weise fehl oder ist sie Login-IT unzumutbar, kann der Auftraggeber nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung, Rückgängigmachung des Vertrages und Schadenersatz im Rahmen der durch diese AGB und individualvertraglich festgestellten Haftungsbeschränkungen statt der Leistung verlangen. Bei nur geringfügigen Mängeln / geringfügiger Vertragswidrigkeit ist die Rückgängigmachung des Vertrages ausgeschlossen. Gleiches gilt, wenn Login-IT die Verletzung nicht zu vertreten hat.

10.3.3 Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich die Haftung seitens Login-IT auf den nach der Art des Werkes vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter von Login-IT oder ihrer Erfüllungsgehilfen. Die Haftung gegenüber dem Unternehmen bei leicht fahrlässigen Verletzungen unwesentlicher Vertragspflichten ist ausgeschlossen. Von vorstehenden Haftungsausschlüssen sind Ansprüche aus Produkthaftung, Login-IT zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder Login-IT zurechenbarem Verlust des Lebens des Auftraggebers ausgenommen.

§ 11 Haftung

1. Im Falle der Verletzung vertraglicher Pflichten durch leitende Angestellte und einfache Erfüllungsgehilfen, die nicht auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz beruht, haftet Login-IT nicht für Schäden, die vertragsuntypisch und damit kaum vorhersehbar sind.

2. Die Haftung von Login-IT für unerlaubte Handlungen von leitenden Angestellten ist auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt.

3. Die Haftung für Login-IT zurechenbare Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, die auf schuldhaftem Verhalten von leitenden Angestellten und einfachen Erfüllungsgehilfen beruhen, bleibt von den Regelungen in den Nrn. 1 und 2 unberührt. Gleiches gilt für Ansprüche des Auftraggebers aus Produkthaftung.

§ 12 Zurückbehaltung und Aufrechnung

Die Aufrechnung ist nur zulässig, wenn die dem Gestaltungsrecht zu Grunde liegenden Forderungen entweder unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

§ 13 Abtretung von Ansprüchen

Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Forderungen gegen Login-IT abzutreten.

§ 14 Unwirksamkeit einer Klausel; Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht

1. Sollte eine der Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

2. Erfüllungsort ist der Sitz von Login-IT. Gleiches gilt für den Gerichtsstand, soweit der Auftraggeber Unternehmer ist. Login-IT ist berechtigt, den Auftraggeber auch an jedem anderen gesetzlichen Gerichtsstand zu verklagen.

3. Es findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des UN-Kaufrechts Anwendung.

B. Besonderer Teil

I. Consulting / Maintenance

§ 1 Vertragsgegenstand

1. Die genaue Bezeichnung und Spezifikation der von Login-IT durchzuführenden Leistung und die Vergütung ergeben sich aus dem Bestellschein bzw. der Auftragsbestätigung. Dabei erfolgt die Durchführung von Leistungen seitens Login-IT aufgrund eines Einzelauftrags ausschließlich entsprechend der vorliegenden Bedingungen.

2. Leistungen im Sinne dieser Bedingungen können z. B. sein:

a) Störungsanalyse, Prüfung einer Störungsbeseitigungsmöglichkeit und Beseitigung von geräte- bzw. softwareseitigen Störungen innerhalb angemessener Frist nach Entscheidung seitens Login-IT am Installationsort oder durch Fernbetreuung telefonisch bzw. per Datenfernübertragung,

b) Durchführung technischer Prüfung des Softwarebestandes,

c) Erstellung von EDV-Anwendungssystemen und ähnliche Leistungen, wie Installation, Anpassung, Modifikation und Erweiterungen von Softwareprodukten,

d) Erstellung von Berichten, Analysen, Gutachten, Problemlösungen ähnlicher Leistungen zu Fragen der software-/hardwaretechnischen Ausstattung und des software-/hardwaretech-nischen Bedarfs des Auftraggebers,

e) Unterstützung bei Störungssuche/-analyse im Zusammenhang mit Produkten Dritter, bei Datenrekonstruktion sowie bei der Planung und Konzeptionserstellung,

f) Beratung bei Fragen zur eingesetzten Hard- und Software,

g) Einspielen von Software, wobei eine gesicherte Softwareversion beim Auftraggeber vorhanden sein muss,

h) Beseitigung von Softwarefehlern und Leistungsverbesserungen einschließlich erforderlicher Ergänzung an Dokumentationen,

i) Einspielung geänderter Programmversionen auf Rechnern des Auftraggebers und Einspielen der zuvor vom Auftraggeber gesicherten, im Rahmen der Programmnutzung entstandenen und noch benötigten Anwenderdaten,

j) Fernmündliche Beratung die Programmabläufe der zu betreuenden Programme betreffend sowie telefonische Beratung über die Einsatzbedingungen, die Kompatibilität und die Leistungsmerkmale der Programme,

k) Netzwerkplanung und -analyse; Programmentwicklung im Bereiche Lotus; Dienstleistungen im Bereich Internet / Intranet,

l) Beratung für die Beschaffung neuer IT-Produkte, insbesondere Hard- und Software.

§ 2 Ausschluss besonderer Beratungsleistungen

1. Beratung und Leistung für die Umstellung eines Betriebes, insbesondere im allgemeinen Geschäftsbereich, bietet Login-IT in der Regel nicht an. Soll eine solche Beratung im Einzelfall dennoch erfolgen, bedarf dieses der ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung zwischen den Parteien. In diesem Fall ist das zu lösende Problem vom Auftraggeber – ggflls. gemeinsam mit den Login-IT-Mitarbeitern – vor Auftragsdurchführung schriftlich zu fixieren.

2. Im übrigen – sofern nicht ausdrücklich vereinbart – bietet Login-IT Standardlösungen an.

§ 3 Terminplanung, Unmöglichkeit

1. Soweit im Rahmen des Bestellscheins bzw. der Auftragsbestätigung vereinbart, erstellt Login-IT aufgrund seitens des Auftraggebers überlassenen Unterlagen zusammen mit dem Auftraggeber einen Terminplan für abgrenzbare Teilleistungen.

Auftragsänderungen führen zu einer Verlängerung vereinbarter Termine und Fristen, auch wenn dies nicht ausdrücklich vereinbart wird.

2. Kann eine Dienstleistung nach den Vorgaben des Auftraggebers nicht ausgeführt werden und liegt die Unmöglichkeit der Leistung in der Risikosphäre des Auftraggebers (z.B.: Fehlen einer wichtigen Treibersoftware), so entsteht dennoch der Vergütungsanspruch seitens Login-IT für erbrachte Leistungseinheiten/Stunden.

§ 4 Vertragsdurchführung

1. Login-IT erbringt die vereinbarten Leistungen in eigener Verantwortung. Sie organisiert die zur Herstellung der Gesamtleistungen oder abgrenzbaren Einzelleistungen notwendigen Handlungen selbst und eigenverantwortlich. Sie bestimmt Art, Ablauf und Einteilung der Arbeiten.

2. Allein Login-IT ist befugt, den eingesetzten Mitarbeitern Weisungen zu erteilen, und zwar unabhängig davon, ob das Objekt in den Räumen von Login-IT oder beim Auftraggeber ausgeführt wird. Soweit Mitarbeiter von Login-IT im Betrieb des Auftraggebers eingesetzt werden, geschieht dieses projekt- und erfolgsbezogen.

3. Login-IT ist berechtigt, Aufgaben an Subunternehmer zu übertragen.

4. Der Auftraggeber verpflichtet sich, notwendige Hard- u. Software sowie technische Beschreibungen (Verkabelungspläne, Netzwerke, Dokumentationen etc.) vor Durchführung der Leistung seitens Login-IT Login-IT zur Verfügung zu stellen.

Die Informationspflicht des Auftraggebers umfasst auch evtll. bestehende Standards des Auf- traggebers für die Installation von Soft- u. Hardware.

5. Der Auftraggeber ist verpflichtet, bei sich eine valide Datensicherung unmittelbar vor der Login-IT-Tätigkeit an den betroffenen Rechnern durchzuführen. Der Auftraggeber stellt Login-IT von allen Ansprüchen aus Datenverlusten frei.

§ 5 Preise, Zahlungsbedingungen, Leistungsverweigerungsrecht

1. Ist nichts anderes vereinbart, so erfolgt die Vergütung von Login-IT gemäß der jeweils bei Auftragsannahme geltenden Login-IT-Preisliste. Maßgebend für die Vergütung ist der sich aus dem Tätigkeitsbericht ergebende Zeit- und Materialaufwand. Sind mehrere Aufträge erteilt, so erfolgt die Abrechnung für jeden Auftrag.

2. Login-IT ist berechtigt, dem Auftraggeber wöchentliche Abschlagsrechnungen zu stellen. Pauschale Vorauszahlungen auf diese Vergütung können zwischen den Parteien vereinbart werden.

3. Werden Termine oder der Umfang der Vertragsleistungen während der Vertragsabwicklung einvernehmlich abgeändert, so ändert sich auch der Preis entsprechend.

4. Bei Zahlungsverzug seitens des Auftraggebers bzw. bei Nichteinhalten wesentlicher Verpflichtungen aus dem Vertrag steht Login-IT ein Leistungsverweigerungsrecht zu. In diesem Fall ist Login-IT auch berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz zu verlangen.

§ 6 Sonstiges

1. Die Ausfuhr der Liefergegenstände sowie des technischen Know-how kann in- und ausländischen, insbesondere US-amerikanischen Ausfuhrkontrollbestimmungen unterliegen.

Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle einschlägigen Ausfuhrkontrollbestimmungen zu beachten und diese Verpflichtung einem evtll. Abnehmer gleichfalls aufzuerlegen. Eventuell anfallende Zölle und sonstige Abgaben hat der Auftraggeber zu tragen.

2. Im übrigen gilt der allgemeine Teil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Login-IT ergänzend.

II. Schulungsbedingungen

§ 1 Vertragsgegenstand

1. Vertragsgegenstand ist die Einweisung und Schulung sowie die Vermittlung bestimmter Fertigkeiten im Umgang mit Softwareprodukten bezüglich der im Leistungsverzeichnis aufgeführten Programme bzw. Methoden innerhalb eines fest bestimmten Zeitraumes.

2. Die Einzelheiten der Dienstleistung ergeben sich aus dem Leistungsverzeichnis. Dieses hat folgenden Inhalt:

Kursgegenstand (Programme etc.)

Kursort

Kursbeginn

Kursdauer

Lehrgangskosten

§ 2 Anmeldung, Zahlungsbedingungen und Auswahl des Kurses

1. Die Anmeldung zur Schulung ist schriftlich vorzunehmen. Eine Vereinbarung kommt erst zustande, nachdem Login-IT die Anmeldung schriftlich bestätigt hat.

2. Das Entgelt für die Dienstleistungen ist mit Erhalt der Annahmeerklärung seitens Login-IT ohne Abzug zur Zahlung fällig. Es gelten die am Tage der Rechungsstellung gültigen Preise.

3. Nur bei Leistung des vollständigen Entgeltes vor Schulungsbeginn ist der Auftraggeber zur Teilnahme berechtigt. Teilzahlungen werden nicht akzeptiert.

4. Bezüglich der Auswahl des Kurses ist der Teilnehmer selbst verantwortlich. Vor Abschluss eines Schulungsvertrages ist eine Beratung auf Wunsch möglich.

§ 3 Rücktritt und Kündigung

1. Für Anmeldungen, die vier Wochen vor Beginn der Lehrveranstaltung zurückgezogen werden, werden keinerlei Gebühren berechnet. Bei einem Rücktritt bis 14 Tage vor Beginn der Schulung werden 50 % der Teilnahmegebühr berechnet; bei einem kurzfristigeren Rücktritt fällt die Teilnahmegebühr in vollem Umfang an.

Der Rücktritt ist schriftlich zu erklären. Maßgabe ist der Eingang bei Login-IT.

2. Eine Kündigung nach Beginn der Schulung ist nicht mehr möglich.

3. Das für Fernabsatzverträge geltende Widerrufsrecht des Verbrauchers bleibt von vorstehenden Regelungen unberührt.

§ 4 Absage von Schulungsveranstaltungen und sonstige Änderungen

1. Login-IT behält sich vor, eine Schulung abzusagen, wenn Gründe vorliegen, die Login-IT nicht zu vertreten hat (z.B. Erkrankung des Dozenten, höhere Gewalt etc.).

2. Da für das Zustandekommen des Kurses eine Mindestbeteiligung erforderlich ist, wird ein Schulungsvertrag darüber hinaus nur unter der Bedingung des Erreichens der Mindestbeteiligung abgeschlossen.

3. Die Benachrichtigung des Auftraggebers, falls die Mindestbeteiligung nicht erreicht worden ist, erfolgt unverzüglich; die gezahlten Entgelte werden in diesem Fall zurückerstattet; weitere Ansprüche der Auftraggeber bestehen nicht.

4. Änderungen von Kurszeiten und Kursort, Schulungsablauf und inhaltliche Änderungen, auch wenn sie erst im Laufe des Kurses erforderlich werden, bleiben vorbehalten. Eine Garantie für einen bestimmten Schulungserfolg übernimmt Login-IT nicht.

§ 5 Dozentenwechsel, Leistung Dritter

1. Login-IT behält sich in Ausnahmefällen einen Dozentenwechsel vor. Ein Wechsel des Dozenten berechtigt den Auftraggeber weder zum Rücktritt vom Vertrag noch zur Minderung des Entgeltes.

2. Login-IT ist berechtigt, die Leistung auch durch Dritte erbringen zu lassen; dies berechtigt weder zum Rücktritt vom Vertrag noch zur Minderung des Entgeltes.

§ 6 Sonstiges

1. Durch das Versäumen einzelner Unterrichtsstunden oder das Abbrechen des Besuchs einzelner Veranstaltungsstunden entsteht kein Anspruch auf Erstattung bereits bezahlter Beträge; die Gebühren sind vollumfänglich fällig.

2. Die Schulung beinhaltet keinen Anspruch auf Zulassung und Ableistung einer Prüfung.

3. Die ausgegebenen Arbeitsunterlagen sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nicht – auch nicht auszugsweise – ohne Einwilligung seitens Login-IT vervielfältigt werden oder in sonstiger Art und Weise unter Verstoß gegen Schutzrechte für Schulungen gegenüber Dritten verwandt werden. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung entsteht eine Vertragsstrafe in Höhe von € 10.000,–, wobei es dem Auftraggeber unbenommen ist, einen niedrigeren Schaden nachzuweisen.

4. Die Ausgabe von Arbeits- bzw. Schulungsunterlagen wird – sofern sich aus dem Leistungsverzeichnis / Seminarangebot nichts anderes ergibt – gesondert in Rechnung gestellt. Auch insoweit gelten die am Tag der Rechnungsstellung gültigen Preise.

Im übrigen gelten die Allgemeinen Bedingungen der AGBs seitens Login-IT ergänzend.

III. Softwareverkauf

§ 1 Vertragsgegenstand

Für den Erwerb von (Standard-)Software, sei es durch Datenträger mit Schutzhüllenvertrag oder License Program Certificates zum Download im Internet, gelten die nachstehenden Regelungen in Teil III Softwareverkauf. Die übrigen Regelungen der AGB, insbesondere in Teil I, gelten darüber hinaus ergänzend, insbesondere soweit die nachfolgenden Regelungen keine Abweichungen enthalten.

§ 2 Gewährleistung

1. Beim Erwerb von (Standard-)Software werden unbeschadet der Regelungen in diesem Abschnitt ausschließlich die Lizenzbedingungen und Gewährleistungsbestimmungen des Softwareherstellers vereinbart, wenn der Auftraggeber (Käufer) auf diese hingewiesen und ihm die Möglichkeit verschafft worden ist, in zumutbarer Weise von diesen Kenntnis zu erhalten, insbesondere wenn er diese Bedingungen durch Inbetriebnahme der Software und / oder entsprechende Erklärung, die im einzelnen auch im Schutzhüllenvertrag enthalten sein kann, akzeptiert.

2. Die Gewährleistung für Daten- und Programmträger ist auf die Freiheit von wesentlichen Material- oder Herstellungsmängeln bei Übergabe beschränkt (soweit diese nicht bei Übergabe erkennbar waren). Ist der Auftraggeber (Käufer) Unternehmer, beträgt die Gewährleistungsfrist für solche Mängel ein Jahr.

3. Bei Bezug der Software durch Internet-Downloads haftet Login-IT nicht für das Zur-Verfügung-Stellen der Software im Internet durch den Softwarehersteller.

4. Login-IT haftet nicht für Schäden, die auf fehlerhafte Installation der Software durch den Auftraggeber oder von ihm beauftragte Dritte beruhen oder durch ungeeignete Hardware oder durch Wechselwirkungen mit weiterer Software des Auftraggebers entstehen.

5. Dem Auftraggeber (Käufer) ist bekannt, dass Softwareprogramme nicht fehlerfrei erstellt werden können. Ebenfalls ist ihm bekannt, dass auch Originaldatenträger und Original-Software von Computerviren befallen sein können. Login-IT haftet nicht für Schäden, die durch Virenbefall originalverpackter Software beim Auftraggeber oder Dritten entstehen. Login-IT bemüht sich im Rahmen der Möglichkeiten, den Auftraggeber über die ihr bekannte Virenproblematik der jeweiligen Software aufzuklären und vermittelt wenn möglich den Zugang zu Werkzeugen zur Virenbekämpfung, ohne den Erfolg zu schulden.

IV. Hardwareverkauf

§ 1 Vertragsgegenstand

1. Für den Erwerb von Hardware gelten die nachstehenden Regelungen in Teil IV Hardwareverkauf. Die übrigen Regelungen, insbesondere in Teil I, gelten darüber hinaus ergänzend, insofern die nachstehenden Regelungen keine Abweichungen enthalten.

2. Eine Aufstellung, Installation oder Herstellung der technischen Betriebsbereitschaft sind grundsätzlich nicht Gegenstand des Kaufvertrages. Sie können auf Anfrage durch Login-IT erbracht werden, bleiben jedoch einer gesonderten Vereinbarung vorbehalten. Auf Wunsch des Käufers kann über weitere Leistungen des Anbieters (Beratung, Einweisung, Schulung) eine eigene Vereinbarung getroffen werden.

3. Die Hardware kann (Re-) Exportrestriktionen der USA unterliegen. Hierzu sind die vom jeweiligen Hersteller mitgeteilten Exportrestriktionen seitens des Kunden und seitens des Käufers zu beachten. Login-IT haftet nicht für die Verletzung solcher Restriktionen und wird von Ansprüchen Dritter diesbezüglich durch den Käufer freigestellt.

§ 2 Lieferung, höhere Gewalt, Gefahrenübergang

1. Die Lieferung erfolgt frei Haus an die in der Bestellung angegebene inländische Anschrift. Lieferungen in das Ausland erfolgen nach gesonderter Vereinbarung.

2. Mit Übergabe der Produkte an den von Login-IT oder dem Hersteller bestimmten Frachtführer geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der Verschlechterung der Hardware auf den Käufer über. Login-IT wird auf schriftlichen Wunsch des Käufers eine entsprechende Frachtversicherung auf Kosten des Käufers abschließen.

§ 3 Pflicht des Käufers

1. Der Käufer trägt dafür Sorge, dass zum vereinbarten Lieferzeitpunkt die Hardware ordnungsgemäß abgeliefert werden kann.

2. Der Käufer wird die Vertragsware nach Erhalt selbst installieren und konfigurieren, soweit nichts anderes vereinbart wurde. Es ist Sache des Käufers, dass die hierzu gemäß den Richtlinien des Herstellers erforderliche Systemumgebung bereit steht. Die Richtlinien des Herstellers hat der Käufer auf der Homepage des Herstellers im Internet in Erfahrung zu bringen.

3. Der Käufer ist verpflichtet, die Vertragshardware unverzüglich nach Anlieferung auf deren ordnungsgemäße Funktion und Vollständigkeit hin (auch hinsichtlich der Dokumentation) zu überprüfen. Etwaige Mängel wird der Käufer dem Anbieter unverzüglich, möglichst schriftlich und, wenn zumutbar, in einer für den Anbieter nachvollziehbaren Form mitteilen (Untersuchungs- und Rügungspflicht). Bei Mängeln, die erst später offensichtlich werden, gelten die § 5, Zif. 3 und § 5, Zif. 4. Bei einer Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht gilt die Lieferung in Bezug auf den entsprechenden Mangel als genehmigt.

4. Im Falle etwaiger Mängelrügen durch den Käufer ermöglicht und gewährt dieser Login-IT und dessen Personal ungehindert Zutritt zu den entsprechenden Geräten / Räumen.

§ 4 Vergütung

1. Der Käufer zahlt Login-IT die vereinbarte Vergütung zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer ohne Abzug.

2. Soweit nicht anders vereinbart, sind die in Rechnung gestellten Beträge sofort bei Lieferung fällig.

§ 5 Sach- und Rechtsmängel

1. Ein Sachmangel liegt vor, wenn die Vertragsgegenstände nicht die in § 1 bezeichnete Beschaffenheit aufweisen oder sich nicht zur vertraglich vereinbarten Verwendung eignen. Ein Rechtsmangel liegt vor, wenn dem Käufer die für die vertragliche Verwendung erforderlichen Rechte nicht wirksam eingeräumt werden konnten.

2. Dem Käufer stehen keine Ansprüche wegen Mängel zu, wenn er die Produkte

– verändert hat oder

– durch Dritte verändern ließ oder

– mit anderen als den gegebenen Produkten verwendet hat,

es sei denn, der Käufer weist nach, dass der Sachmangel schon zum Zeitpunkt der Übergabe vorlag.

3. Ansprüche wegen Mängeln der Produkte verjähren, soweit es sich nicht um Ansprüche wegen Verletzung von Körper, Leben und Gesundheit handelt, in einem Jahr nach Lieferung.

4. Im übrigen gilt die Gewährleistungsregelung in A § 10.

§ 6 Garantie

1. Leistet der Hersteller der Vertragsprodukte eine Garantie, so wird Login-IT diese an den Kunden weitergeben. Wenn eine Garantiekarte beigefügt oder eine elektronische Registrierung der Garantie erforderlich ist, ist der Käufer zur Zurückleitung der Garantiekarte an den Hersteller / Durchführung der Registrierung verpflichtet. Login-IT haftet nicht bei fehlerhafter Rückleitung / Registrierung. Der Umfang der gegebenenfalls weitergeleiteten Garantie ergibt sich aus der Garantiekarte / der Registrierungsbestätigung.

2. Zur Wahrung der Garantieansprüche wird sich der Käufer im Falle des Auftretens von unter die Garantie fallenden Fehlern / Mängeln direkt an den Hersteller wenden und dabei die Garantiebestimmung des Herstellers beachten, insbesondere die Unversehrtheit der Vertragshardware, die Art der Meldung und Ähnliches.

3. Im Falle von Zif. 2 wird in jedem Fall der Käufer auch Login-IT im Hinblick auf die eventuelle Geltendmachung von Ansprüchen informieren und ihn über die Handhabung der Garantie durch den Hersteller auf dem Laufenden halten.

4. Login-IT läßt die Garantiebedingung des Herstellers nicht gegen sich gelten. Es gilt insoweit oben § 5 Zif. 4.